Finanzbuchhaltung
Anlagenbuchhaltung
Jahresabschlusserstellung
Ertrags- und Unternehmensplanungen
Betriebswirtschaftliche Auswertungen
Kosten- und Leistungsrechnung
Präsentation und Datenaufbereitung
Als erfahrener Steuerberater biete ich umfassende Dienstleistungen im Bereich der Finanzbuchhaltung an. Mit Fachwissen und Sorgfalt unterstütze ich bei der lückenlosen Erfassung und Organisation aller finanziellen Unterlagen. Die zielgerichtete Auswertung von betriebswirtschaftlichen Kennzahlen ermöglicht es die Stärken und Potenziale deines Unternehmens zu identifizieren und gezielt zu nutzen.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter Berücksichtigung aller relevanten steuerlichen Vorschriften, um eine solide Grundlage für wichtige unternehmerische Entscheidungen zu bieten. Zudem begleite ich durch Einsatz moderner Technik bei der strategischen Unternehmensplanung, indem ich gemeinsam mit dir maßgeschneiderte Konzepte für dein Unternehmen entwickle.
Für die meisten Unternehmen ist Buchführung nicht das Kerngeschäft. Daher ist es eine meiner Aufgaben, die Buchführungspflicht dem Unternehmer abzunehmen. Durch die digitale Buchführung können auf einfache Art alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden, sodass du dich auf deine Hauptaufgabe - die Unternehmensführung - konzentrieren kannst.
Aus der Buchführung und den wichtigen Dokumenten des Unternehmens wird ein ordnungsgemäßer Jahresabschluss erstellt, der für dich von zentraler Bedeutung ist, da er die finanzielle Situation deines Unternehmens präzise und transparent darstellt. Der Jahresabschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie den Anhang, und liefert damit wichtige Informationen über Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Eigenkapital und Ertrag des Unternehmens. Diese Daten sind nicht nur für die Geschäftsführung entscheidend, sondern auch für externe Interessensgruppen wie Banken, Geschäftspartner und Investoren. Ein korrekt aufgestellter Jahresabschluss, über den ansprechend berichtet wird, schafft Vertrauen und zeigt, dass dein Unternehmen professionell geführt wird.
Die Aufstellung eines Jahresabschlusses ist darüber hinaus ein gesetzlich vorgeschriebenes Instrument, das zur Einhaltung der steuerlichen Pflichten beiträgt und Grundlage für die Steuererklärungen des Unternehmens dient. Alternativ zum Jahresabschluss kann durch die vereinfachte Methode der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) der steuerpflichtige Gewinn ermittelt werden, wenn die dafür geforderten Voraussetzungen vorliegen. Nach § 4 Abs. 3 EStG sind dazu grundsätzlich Gewerbetreibende mit jährlichen Umsatz kleiner 600.000 Euro und Gewinn kleiner 60.000 Euro sowie Freiberufler berechtigt.